Mittwoch, 31. März 2010

Eastertime..

An Ostern erinnert hier nicht viel und wären Carina und ich nicht fortlaufend durch Kontakte in die Heimat darauf gestoßen worden, wäre es nicht unwahrscheinlich gewesen, dass uns erst mit dem aktuellen Dienstplan die nahenden Feiertage aufgefallen wären.
Eine Besonderheit in der Kellnerschicht des "Good Friday" (Karfreitag) und "Eastersunday" (Ostersonntag) ist die, dass der Ausschank von alkoholischen Getränken an diesen beiden Tagen (sowie am 1. Weihnachtsfeiertag) verboten ist, sodenn dazu nicht ein Essen bestellt wird. Hierzu zählen keine Vor- oder Nachspeisen, sondern nur Hauptgerichte. Sobald die Teller leer gegessen und abgeräumt sind, darf kein Alkohol mehr ausgeschenkt werden. Eventuell nicht leer getrunkene Weinflaschen müssen im Restaurant bleiben und können sich
von den Gästen am Folgetag abgeholt werden.
Der Hintergrund ist ein kirchlicher - wie soll's auch anders sein. Kenne mich da allerdings zu wenig aus, um hier fundiertes Wissen verbreiten zu können.

Da ich es ja nicht darf - in dem Sinne - trinkt ein Gläschen auf mich mit, während ihr bei hoffentlich frühlingshaften Temperaturen die Ostertage genießt.


Allen Berufstätigen unter euch - ein erholsames verlängertes Wochenende :o)


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